SCHWEIZER RENNREITER-VERBAND   
ASSOCIATION SUISSE DES CAVALIERS DE COURSES  
 

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    Ein Volk von Amateuren ....?

    Wer ist ein Amateurrennreiter? Diese Frage beschäftigt die Amateurrennreiter-Verbände in Europa und die lizenzgebenden Kommissionen schon seit Jahrzehnten. In unserem südlichen Nachbarland gilt nur als Amateur (bzw. Gentlemenrider), wer über einen einwandfreien Leumund sowie über entsprechende Bankguthaben verfügt. In Frankreich wurde die Attraktivität der Amateurrennreiter-Lizenz derart beschnitten, dass sich heute diese (Streit-) Frage kaum mehr stellt und in England und Irland wiederum ist die Amateurrennreiter-Lizenz eine quasi Probe-Jockeylizenz, die dem Lizenzierten einzig die Rechnungstellung für seine Dienste verbietet. Deutschland sowie Skandinavien ist der Meinung, dass ein Amateur grundsätzlich nicht im Stall arbeiten dürfe - Ausnahmen und Sonderbewilligung ausgenommen!

    Der Status des Amateurs wird aus aktuellem Anlass in der Schweiz zur Zeit viel diskutiert. Im SRV Ladies-Championat waren 3 Reiterinnen bis zum Schluss Kopf - Kopf. Alle Propagandistinen haben die (beruflichen) Möglichkeiten sehr oft bei Ihrem Trainer im Training zu reiten. Die einen werden hierfür auch bezahlt.

    Das Reglement von Galopp Schweiz sieht hierfür vor, dass ein Amateur den Grossteil seines Einkommens (> 50 %) ausserhalb des Rennsportes verdienen muss. In welchem Pensum er ausserhalb oder innerhalb des Rennsportes arbeiten muss ist ungeklärt. Im weiteren sieht das Reglement auch eine Ausnahmebewilligung für Amateure vor, welche "versuchsweise" im Rennstall arbeiten möchten. Diese dürfen nach erfolgter Bewilligung der Lizenzkommission SGV ein Jahr im Rennstall arbeiten und gleichzeitig mit einer Amateurlizenz reiten.

    Ebenfalls in diesem Zusammenhang stellt sich die Frage wie eine allfällige (Re-) Amateurisierung aussehen soll. Ziel der (Re-) Amateurisierung ist es, dass ehemalige Berufsrennreiter nach Aufgabe ihres (ev. gelernten) Berufes nicht aus dem Galopprennsport ausscheiden müssen, sondern die Möglichkeit haben weiter Aktiv zu sein. Zur Zeit genügt es, wenn ein Berufsrennreiter 6 Monate seine Lizenz abgibt um danach, unter der vorausgesetzten Erfüllung der reglementarischen Definition des Amateurs, eine Amateurrennreiter-Lizenz des SGV zu erhalten.

    Der Schweizer Rennreiter-Verband wie auch die Kommission Reiter von Galopp Schweiz, in welcher auch Berufsrennreiter vertreten sind, sind der Auffassung, dass a) das Reglement bezüglich der Definition Amateurrennreiter genügend ist, jedoch unzureichen kontrolliert und durchgesetzt wird und b) eine Neuregelung der (Re-) Amateurisierung von Nöten ist. Vorgesehen wird hier eine stärkere Berücksichtigung der Berufslehre sowie eine retroperspektive Betrachtung der Berufstätigkeit als Voraussetzung für die Erteilung einer Amateurrennreiter-Lizenz. Diese Modell würde wie folgt aussehen:

    ·     Ein gelernter (3 Jahre Berufslehre) sowie ein ungelernter Berufsrennreiter hat die Möglichkeit umgehend und ohne zwischenzeitliche Hinterlegung seiner Berufsrennreiter-Lizenz, eine Amateurlizenz zu lösen, wenn er anhand von Arbeitsbestätigungen oder -zeugnissen nachweisen kann, dass er in den vergangenen 3 Jahren (anno der Dauer der Berufslehre) mindestens 50 % seiner beruflichen Tätigkeit (zeitlich) ausserhalb des Galopprennsportes erbracht hat. (Arbeitsbestätigungen bzw. -zeugnisse müssen nach Schweizer Obligationenrecht einem Arbeitnehmer ausgestellt werden.)

    Beispiele:

    1.   Reiter X hat eine Berufslehre als Rennreiter absolviert und beschliesst nach einjähriger Tätigkeit auf seinem Beruf, als Hilfs-Hufschmied (4.2 Std. pro Tag) weiter zu arbeiten. Trotzdem reitet er gegen Bezahlung jeden Morgen in der Arbeit (4 Std.). Er hat nun die Möglichkeit, im Jahr 4 nach seiner Lehre eine Amateurlizenz zu lösen.

    2.   Reiter Y hat als Amateur 50 Siege gefeiert und möchte nun unter Beibehaltung seines 90 % Jobs als Schreiner 2 Jahre lang als Profi reiten. Er kann heute nach geltendem Reglement eine Berufsrennreiter-Lizenz lösen. In unserem Fall kann er nach diesen 2 Jahren ohne Unterbruch wieder eine Amateurlizenz lösen, ohne die Berufsrennreiter-Lizenz für 6 Monate hinterlegen zu müssen. Natürlich muss er anhand von Arbeitsbestätigungen belegen, dass er auch in den vergangenen 2 Jahren wo er Profi war mind. 50 % in diesem Fall als Schreiner gearbeitet hat.

    Die von der Kommission Reiter und dem SRV vorgeschlagene Lösung hat den Vorteil, dass kein Reiter seine Lizenz für 6 Monate abgeben muss. Dafür wird der eidg. anerkannten Berufslehre als Rennreiter Rechnung getragen. In der Übergangszeit von max. 3 Jahren die ein Berufsrennreiter zu mind. 50 % ausserhalb des Rennsportes tätig sein muss, darf er natürlich mit der Berufsrennreiter-Lizenz weiter reiten.

    Zur Erneuerung der Amateurlizenz schlagen die zwei Gremien vor, die vor einigen Jahren abgeschaffte formale Arbeitsbestätigung wieder einzuführen und diese wieder als Bestandteil der Antragsunterlagen zu definieren. Auch hier sei nochmals erwähnt, dass solche Arbeitsbestätigungen vom Arbeitnehmer von Gesetzes wegen verlangt werden dürfen und ein Vergehen bzw. eine Falschdeklaration ein Vergehen gegen lautendes Gesetzt ist und geahndet werden kann.

    Die Wahrung eines korrekten Amateurstatus ist für den Schweizer Galopprennsport eminent wichtig. Es ist ein grosser Anreiz für junge, berufstätige Reiter im Galopprennsport aktiv zu werden. Genau diese Leute werden später in den verschiedensten Funktionen in Vereinen und Verbänden gebraucht. Es sind auch genau diese Leute, die uns heute an allen Ecken und Enden fehlen. Mit dieser Lösung wären auch bezüglich Funktionärsnachwuchs ein nachhaltiger Ansatz geleistet.

    Yves von Ballmoos
    Präsident SRV und Kommission Reiter SGV