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1.
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Reitberechtigung
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| 1.1 |
Reitberechtigt
im Junioren-Cup sind, unter Berücksichtigung von Ziffer 1.2
und 1.3, die folgenden, vom SGV lizenzierten Rennreiter, sofern
sie noch nicht mehr als zehn Rennen gewonnen haben:
- Reiter mit einer provisorischen Amateurrennreiter-Lizenz
- Lehrlinge mit einer Lehrlings-Lizenz
- Amateurrennreiter bis längestens drei Saisons nach ihrer
definitiven Lizenzierung
- Berufsrennreiter bis längstens zwei Saisons nachdem sie ihre
Lehrabschlussprüfung bestanden haben.
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| 1.2 |
Bevor
ein Reiter in den Rennen des Junioren-Cup als Starter angegeben werden
kann, hat er jährlich einen auf die speziellen Anforderungen
des Rennreitens abgestimmten Konditionstest des SRV zu bestehen. |
| 1.3 |
Reiter,
die in der Rangliste des Junioren-Cup (siehe Ziffer 3. und 4.) bereits
Punkte aus der laufenden Saison aufweisen, sind weiterhin reitberechtigt,
auch wenn sie ggf. zwischenzeitlich elf oder mehr Siege errungen haben. |
| 2. |
Peitsche |
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In
den Rennen des Junioren-Cup darf die Peitsche nur auf die Schulter
eingesetzt werden. Es ist unzulässig, beim Gebrauch der Peitsche
die Zügel in eine Hand zu nehmen. Im übrigen gelten die
Bestimmungen gem. GRR Anhang XX sinngemäss. |
| 3. |
Rangliste |
| 3.1 |
Der
Junioren-Cup erstreckt sich über eine Rennsaision und über
die in diesem Zeitraum im Rahmen des Junioren-Cup ausgetragenden Prüfungen. |
| 3.2 |
Eine separate
Rangliste wird erstellt für:
- Rennreiter
- Besitzer
- Trainer
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| 3.3 |
Die
durch verschiedene Pferde des selben Besitzers resp. Trainers erzielten
Rangpunkte werden kumuliert. |
| 3.4 |
Erfolgt
im Laufe der Saison ein Besitzer- oder Trainer-Wechsel, so erfolgt
keine Übertragung der erzielten Punkte. |
| 3.5
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Die
Ranglisten werden laufend nachgeführt und im Schweizer Rennkalender
publiziert. |
| 3.6 |
Bei
Punktegleichheit entscheidet die im Rahmen des Junioren-Cup erzielte
höhere Anzahl Siege resp. die besseren Plazierungen. |
| 4. |
Rangpunkte
Sieger = 8 Punkte, 2. = 5 Punkte, 3. = 3 Punkte, 4. = 2. Punkte,
5. = 1. Punkt.
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